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Rechtsstaat

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Rechtsstaat Artikel

Als Rechtsstaat wird ein Gemeinwesen genannt, im die gesamte öffentliche Gewalt an Recht und Gesetz gebunden ist und daraus ihre alleinige Legitimation bezieht. In einem Rechtsstaat ist die Macht des Staates begrenzt und die Bürger vor staatlicher Willkür geschützt. Ein Rechtsstaat ist seinem Prinzip nach auf die Herstellung und Erhaltung eines materiell gerechten Zustandes ausgerichtet. Die Rechtsstaatlichkeit ist eine Voraussetzung für die Demokratie.

Das Rechtsstaatsprinzip ist ein Staatsformmerkmal der Bundesrepublik Deutschland und gehört zu ihren elementaren Verfassungsgrundsätzen. Es bindet sämtliche staatliche Gewalt unmittelbar. Einzelne Ausprägungen der Rechtsstaatlichkeit sind in zahlreichen Vorschriften des Grundgesetzes näher konkretisiert.

Man unterscheidet materialen und formalen Rechtsstaat. In dem formalen Rechtsstaat beruht der Staat auf Gesetzen, die wie in der Verfassung vorgesehen zustande gekommen sind. Ein materialer Rechtsstaat ist ein erweiterter formaler Rechtsstaat. In ihm gilt zuerst überpositives Recht, also unveränderliches, Recht. Während in der [Zeit des Nationalsozialismus]] die Nürnberger Gesetze gültig waren, würden sie heute wegen der in dem Grundgesetz festgeschriebenen unantastbaren Würde des Menschen nicht gelten.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Blackwater. Der Aufstieg der mächtigsten Privatarmee der Welt Der Aufstieg der mächtigsten Privatarmee der Welt Die Idee einer Söldnertruppe, welche flexibel einsetzbar ist und einzig und allein auf Bezahlung reagiert ist an und für sich ein altes Thema. Schon in dem 30jährigen Krieg ist dies mit aller Brutalität Realität geworden und Deutschland hat sehr darunter gelitten. Mit dem Buch BLACKWATER von Jeremy...

Elemente des Rechtsstaats

In einem Rechtsstaat müssen mindestens folgende Punkte erfüllt sein:

  • Freiheitssicherung des Individuums durch Abwehrrechte gegenüber dem Staat
  • Rechtsgleichheit: = Gleichheit vor dem Gesetz, (z.B. gleiches Wahlrecht, Rechtsgleichheit bedeutet nicht soziale Gleichheit)
  • Rechtssicherheit:
    • alle staatlichen Organe und Gewalten sind an Recht und Gesetz (vor allem die Verfassung) gebunden
    • gerichtlichen Rechtsschutz gegen Akte staatlicher Gewalt
    • Verbot willkürlicher Verhaftung ("habeas corpus")
    • Verbot rückwirkender Strafgesetze ("ex-post-facto-Verbot", nulla poena sine lege)

Geschichte

Der Begriff "Rechtsstaat" taucht erstmals bei Robert von Mohl in seinem Buch Die deutsche Polizeiwissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaates (1832-1834) auf, und wird dort als Gegensatzbegriff zu dem "aristokratischen" Polizeistaat benutzt.

Buch-Tipp: Das dritte Lexikon der Rechtsirrtümer Stets wieder Top Hab mir das Buch gekauft weil ich die ersten beiden schon habe und begeistert war. Und auch bei diesem Buch ist wieder alles enthalten was man sich von diesem Genre erhofft. In diesem Buch werden auch wieder viele interessante Rechtsirrtümer aufgeklärt, den wohl fast jeder aufsitzt! Diesmal gibt es sogar eine allgemeine Einleitung...

Das Rechtsstaatsprinzip in dem Grundgesetz

Buch-Tipp: Der Fürst "Wer die Ursache für die Macht eines anderen ist, richtet sich selbst zugrunde" Kaum ein Klassiker spaltet die Leserschar so sehr wie Nicolo Machiavellis Schrift "Il principe - Der Fürst". Je nach Betrachter wird das Werk als Bibel der modernen Managementkultur gefeiert oder wegen seiner rücksichtlosen Verherrlichung der Machtpolitik verteufelt....

Siehe auch:

Buch-Tipp: Ein amerikanischer Traum. Die Geschichte meiner Familie Obama for President Bücher von Politiker sind meistens langweilig und zäh. Bücher von amerikanischen Politikern sind hier keine Ausnahme. Hillary Clinton lieferte für ihr Machwerk 596 Seiten, ihr Ehemann Bill Clinton 1064 Seiten - aber beide Werke ("Making History" und "My life") langweilten mich von Anfang bis Ende. Barack Obamas Buch ist...

Weblinks

  • Art. 20 GG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_20.html)
  • Art. 101 GG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_101.html)
  • Art. 103 GG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_103.html)

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